Die Gemeinde Uebigau-Wahrenbrück liegt im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg und bietet ihren Bürgern eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Die Stadtverwaltung ist für die Einwohnermeldeangelegenheiten sowie weitere Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Adresse des Einwohnermeldeamts lautet: Markt 1, 04932 Uebigau-Wahrenbrück.
Einwohner in Uebigau-Wahrenbrück ca. 5178
Postleitzahlen: 04924 (Wahrenbrück (mit Zinsdorf), Beiersdorf, Beutersitz, Bönitz, Domsdorf, Kauxdorf, Marxdorf, Prestewitz, Rothstein, Wildgrube, Winkel),, 04938 (Uebigau mit Bomsdorf und München, Drasdo, Langennaundorf, Wiederau),04895 (Bahnsdorf, Neudeck, Saxdorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen: 035365, 035341 (Beutersitz, Bönitz, Kauxdorf, Rothstein, Saxdorf, Zinsdorf)
Adresse der Stadtverwaltung: Markt 11, 04938 Uebigau-Wahrenbrück
Website:
www.uebigau-wahrenbrueck.de
Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.
Wo bekomme ich eine Meldebescheinigung?
Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden, bei dem Sie gemeldet sind. In der Regel können Sie das Antragsformular entweder online auf der Website der Gemeinde oder Stadt herunterladen oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erhalten.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie es entweder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeben oder per Post an das Meldeamt schicken. In manchen Fällen ist es auch möglich, den Antrag telefonisch per E-Mail zu stellen. In diesem Fall müssen Sie eventuell eine schriftliche Bestätigung nachreichen, um zu belegen, dass Sie den Antrag tatsächlich gestellt haben.
Die Meldebescheinigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und kann entweder per Post oder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.