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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Stockum-Püschen an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Stockum-Püschen

Meldeamt Stockum-Püschen - Meldebescheinigung

Stockum-Püschen ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Westerburg an.
Landkreis Westerwaldkreis regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Stockum-Püschen ca. 630
Stockum-Püschen PLZ 56459 und Telefonvorwahl 02661
Adresse der Verbandsverwaltung: Neumarkt 1, 56457 Westerburg
Website: www.stockum-pueschen.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wo bekomme ich eine Melderegisterauskunft?

Sie erhalten die Melderegisterauskunft online hier auf dieser Webseite oder vor Ort beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Die Melderegisterauskunft können Sie persönlich abholen, oder (je nach Behörde) schriftlich oder teilweise (wie in Bayern) online beantragen.

Wo kann Man Meldebescheinigung bekommen?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, können Sie sich an das Bürgeramt oder das Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort wenden. Dort wird Ihnen die Meldebescheinigung ausgestellt. In der Regel wird dafür ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
In manchen Städten und Gemeinden gibt es auch die Möglichkeit, eine Meldebescheinigung online über das Melde- und Ausweisportal des Bundes oder über das Internetportal der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu beantragen. In diesem Fall werden Sie aufgefordert, sich mit Ihrem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis zu authentifizieren und dann Ihre Anfrage online zu stellen. Nach Prüfung Ihrer Angaben wird Ihnen die Meldebescheinigung dann per Post zugesandt.
Es ist auch möglich, dass Sie eine Meldebescheinigung von einem anderen Amt, zum Beispiel vom Finanzamt oder von der Krankenkasse, anfordern können. In diesem Fall wenden Sie sich am besten direkt an das entsprechende Amt und fragen dort nach, wie Sie eine Meldebescheinigung beantragen können.
https://www.youtube.com/watch?v=F5k8OJ7C-tM

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Stockum-Püschen, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Stockum-Püschen liegt im Landkreis Neuwied, im Nordosten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.

2. Der Ort hat eine Fläche von 24,97 km² und zählt zur Verbandsgemeinde Unkel, zu der auch die Gemeinden Linz am Rhein, Rengsdorf, Windhagen und Unkel gehören.

3. Die Gemeinde hat ca. 1410 Einwohner, die in den insgesamt drei Ortsteilen leben.

4. Die Gemeinde Stockum-Püschen ist seit 1991 Mitglied im Landschaftsverband Rheinland (LVR).

5. Der Ortsname leitet sich vom Adelssitz der Herren von Püschen ab, der dort im 12. Jahrhundert errichtet wurde.

6. Die Gemeinde beherbergt me