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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Schloß Holte-Stukenbrock an.

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Schloß Holte-Stukenbrock

Meldeamt Schloß Holte-Stukenbrock - Meldebescheinigung

Die Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock liegt im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen und bietet ihren Bürgern eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Die Stadtverwaltung ist zuständig für die Einwohnermeldung, Bauangelegenheiten und weitere kommunale Dienstleistungen. Die Adresse des Einwohnermeldeamtes lautet: Rathausplatz 1, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock.
Landkreis Gütersloh (Detmold) (Nordrhein-Westfalen)
Einwohner in Schloß Holte-Stukenbrock ca. 27.120
Schloß Holte-Stukenbrock PLZ 33758 und Telefonvorwahl 05207
Adresse der Stadtverwaltung: Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Website: www.schloss-holte-stukenbrock.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausplatz 1
33758 Schloß Holte-Stukenbrock

2. Bürgeramt Schloß Holte-Stukenbrock
An den Mersch 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock

3. Ordnungsamt Schloß Holte-Stukenbrock
Rathausplatz 1
33758 Schloß Holte-Stukenbrock

FAQ

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einem bestimmten Ort gemeldet ist.
In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz vorgeschrieben, dass jede Person, die länger als drei Monate an einem festen Wohnsitz in Deutschland lebt, sich beim Einwohnermeldeamt anmelden muss.
Die Meldebescheinigung dient dazu, den Nachweis zu erbringen, dass man sich ordnungsgemäß gemeldet hat. Sie wird oft von Ämtern, Banken oder Versicherungen verlangt, um zum Beispiel einen Bankkredit zu beantragen oder eine Versicherung abzuschließen. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen wie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum der betreffenden Person sowie den Zeitpunkt der Anmeldung und gegebenenfalls den Grund für die Anmeldung (z.B. Zuzug, Umzug).

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, musst du dich bei deiner zuständigen Meldebehörde anmelden. Diese ist in der Regel bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu finden, in deren Gebiet du deinen Hauptwohnsitz hast. Du kannst dich auch online über das Meldeformular deiner Gemeinde anmelden.
Um dich anmelden zu können, benötigst du in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Pass. Wenn du in einer Wohnung wohnst, benötigst du außerdem eine Wohnungsgeberbestätigung oder einen Mietvertrag.
Wenn du dich erfolgreich angemeldet hast, kannst du eine Meldebescheinigung bei der Meldebehörde beantragen. Dafür musst du in der Regel ein Formular ausfüllen und ggf. eine Gebühr zahlen. Die Meldebescheinigung wird dann in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und du kannst sie entweder persönlich abholen oder sie dir per Post zusenden lassen.
Es ist wichtig, dass du deinen Wohnsitz regelmäßig bei der Meldebehörde anmeldest, da die Meldebescheinigung unter anderem für viele amtliche Zwecke benötigt wird, z.B. bei der Beantragung von Ausweisen oder bei der Anmeldung zur Schule.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Schloß Holte-Stukenbrock, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

1. Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock liegt im nordöstlichen Teil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen im Kreis Gütersloh.

2. Die Bevölkerung der Stadt beträgt ca. 26.000 Einwohner.

3. In Schloß Holte-Stukenbrock befindet sich der größte Freizeitpark Deutschlands, der Movie Park Germany.

4. Es ist die Heimatstadt des Fußballspielers Mario Götze.

5. Der älteste Teil der Stadt, der Kern, wurde um das Schloss herum errichtet.

6. Schloß Holte-Stukenbrock beherbergt auch zahlreiche Kirchen und historische Bauwerke wie die St. Petri-Kirche, die St. Marien-Kirche und den Reiterhof Wölk.

7. Das Sch