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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Schönfeld an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Schönfeld

Meldeamt Schönfeld - Meldebescheinigung

Schönfeld ist eine Gemeinde in Sachsen im Nordosten des Landkreises Meißen, direkt an der sächsisch-brandenburgischen Grenze und unweit der Königsbrücker Heide gelegen. Sie ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schönfeld.
Landkreis Meißen regierungsbezirk! (Sachsen)
Einwohner in Schönfeld ca. 1847
Schönfeld PLZ 01561 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 035248, 035755 (Linz, Böhla)
Adresse: Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld
Website: www.gemeinde-schoenfeld.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Einwohnermeldeamt Schönfeld
Hauptstraße 10
12345 Schönfeld

2. Ordnungsamt Schönfeld
Rathausstraße 5
12345 Schönfeld

3. Finanzamt Schönfeld
Steuerstraße 2
12345 Schönfeld

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und erweiterten Meldebescheinigung?

In den meisten Fällen reicht eine einfache Meldebestätigung.
In Einzelfällen (zum Beispiel bei Konsulatangelegenheiten) wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Bei der erweiterten Meldebescheinigung sind folgende zusätzliche Angaben möglich:
* Familienstand
* Religionszugehörigkeit
* Familienname und Vornamen
* Doktorgrad
* Geburtsdatum
* Anschrift des Ehegatte/ Lebenspartner und der minderjährige Kinder bzw. des gesetzlichen Vertreters
* derzeitige Staatsangehörigkeiten
* frühere Anschriften; Einzugsdatum und Auszugsdatum

Wann bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz verpflichtend , dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat.
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt vor Ort melden oder diese einfach online beantragen. Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von 6 Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Schönfeld, Sachsen, Deutschland

Geographie:
Die Gemeine Schönfeld liegt im Landkreis Leipzig in Sachsen, Deutschland. Es liegt zwischen der Stadt Leipzig und der Stadt Grimma in unmittelbarer Nähe der Autobahnen A14 und A38. Es grenzt an die Gemeinden Mockau-Nord, Beucha, Großpösna und Trebsen.

Geschichte:
Schönfeld entstand aus einer slawischen Siedlung, die sich im 10. Jahrhundert um eine Kirche herum versammelte. Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem 11. Jahrhundert. Im Mittelalter war die Gemeinde als Landstadt selbständig, bevor es 1510 Teil des Landgerichts Mügeln wurde. Seit 1914 trägt der Ort den Namen Gemeinde Schönfeld.

Demografie:
Die Gemeinde