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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Rüber an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Rüber

Meldeamt Rüber - Meldebescheinigung

Rüber ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Maifeld an, die ihren Verwaltungssitz in der Stadt Polch hat.
Landkreis Mayen-Koblenz regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Rüber ca. 889
Rüber PLZ 56295 und Telefonvorwahl 02654
Adresse der Verbandsverwaltung: Marktplatz 4, 56751 Polch
Website: www.gemeinde-rueber.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wo bekomme ich eine Melderegisterauskunft?

Sie erhalten die Melderegisterauskunft online hier auf dieser Webseite oder vor Ort beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Die Melderegisterauskunft können Sie persönlich abholen, oder (je nach Behörde) schriftlich oder teilweise (wie in Bayern) online beantragen.

Wann bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz verpflichtend , dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat.
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt vor Ort melden oder diese einfach online beantragen. Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von 6 Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Rüber, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeine Rüber ist ein Dorf im Westen von Rheinland-Pfalz, in der Nähe der Stadt Trier.

2. Der Name des Dorfes stammt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutet "Der Ort, an dem sich die Leute treffen".

3. Seit 1978 gehört Rüber zur Verbandsgemeinde Hermeskeil.

4. Eine Kirche aus dem 12. Jahrhundert befindet sich im Zentrum des Dorfes.

5. Im Jahr 2010 hatte Rüber 471 Einwohner.

6. Im 19. Jahrhundert hatte Rüber mehr als 1000 Einwohner.

7. Zu den Sehenswürdigkeiten in Rüber gehören die Kirche und das 1674 erbaute Schloss Rüben.

8. Es gibt auch ein Museum, das sich