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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Pürgen an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Pürgen

Meldeamt Pürgen - Meldebescheinigung

Pürgen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Pürgen.
Landkreis Landsberg am Lech (Oberbayern) (Bayern)
Einwohner in Pürgen ca. 3606
Pürgen PLZ 86932 und Telefonvorwahl 08196
Adresse der Gemeinde: Weilheimer Straße 2, 86932 Pürgen
Website: www.puergen.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wo bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie sich an das Einwohnermeldeamt wenden, bei dem Sie gemeldet sind. In der Regel können Sie das Antragsformular entweder online auf der Website der Gemeinde oder Stadt herunterladen oder im Einwohnermeldeamt vor Ort erhalten.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie es entweder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeben oder per Post an das Meldeamt schicken. In manchen Fällen ist es auch möglich, den Antrag telefonisch per E-Mail zu stellen. In diesem Fall müssen Sie eventuell eine schriftliche Bestätigung nachreichen, um zu belegen, dass Sie den Antrag tatsächlich gestellt haben.
Die Meldebescheinigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und kann entweder per Post oder persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und erweiterten Meldebescheinigung?

In den meisten Fällen reicht eine einfache Meldebestätigung.
In Einzelfällen (zum Beispiel bei Konsulatangelegenheiten) wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Bei der erweiterten Meldebescheinigung sind folgende zusätzliche Angaben möglich:
* Familienstand
* Religionszugehörigkeit
* Familienname und Vornamen
* Doktorgrad
* Geburtsdatum
* Anschrift des Ehegatte/ Lebenspartner und der minderjährige Kinder bzw. des gesetzlichen Vertreters
* derzeitige Staatsangehörigkeiten
* frühere Anschriften; Einzugsdatum und Auszugsdatum

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Pürgen, Bayern, Deutschland

1. Die Gemeine Pürgen liegt im nördlichen Teil des bayerischen Landkreises Garmisch-Partenkirchen und ist ein Teil des Nationalparks Zugspitze.

2. Die Gemeine Pürgen hat ungefähr 890 Einwohner und die Bevölkerungsdichte liegt bei 107 Einwohnern pro Quadratkilometer.

3. Die Gemeine Pürgen liegt auf 764 Meter über dem Meeresspiegel und ist von den Bergen des Wettersteinmassivs umgeben.

4. Die Region wird wegen seiner spektakulären Aussicht über den gesamten Alpenraum auch als „Dach Bayerns“ bezeichnet.

5. Die Gemeine Pürgen hat einige schöne Sehenswürdigkeiten und Attraktionen, darunter das Schloss Burg Cochem