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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Pürgen an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Pürgen

Meldeamt Pürgen - Meldebescheinigung

Pürgen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Pürgen.
Landkreis Landsberg am Lech (Oberbayern) (Bayern)
Einwohner in Pürgen ca. 3606
Pürgen PLZ 86932 und Telefonvorwahl 08196
Adresse der Gemeinde: Weilheimer Straße 2, 86932 Pürgen
Website: www.puergen.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Ist es möglich eine Meldebescheinigung digital als EMail per PDF zu bekommen?

Dies ist leider in fast allen Ämtern noch nicht möglich. Eine Meldebescheinigung wird Ihnen entweder per Post zugestellt oder Sie müssen die Meldebescheinigung persönlich vor Ort beim zuständigem Einwohnermeldeamt beantragen und dort abholen.

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einem bestimmten Ort gemeldet ist.
In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz vorgeschrieben, dass jede Person, die länger als drei Monate an einem festen Wohnsitz in Deutschland lebt, sich beim Einwohnermeldeamt anmelden muss.
Die Meldebescheinigung dient dazu, den Nachweis zu erbringen, dass man sich ordnungsgemäß gemeldet hat. Sie wird oft von Ämtern, Banken oder Versicherungen verlangt, um zum Beispiel einen Bankkredit zu beantragen oder eine Versicherung abzuschließen. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen wie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum der betreffenden Person sowie den Zeitpunkt der Anmeldung und gegebenenfalls den Grund für die Anmeldung (z.B. Zuzug, Umzug).

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Pürgen, Bayern, Deutschland

1. Die Gemeine Pürgen liegt im nördlichen Teil des bayerischen Landkreises Garmisch-Partenkirchen und ist ein Teil des Nationalparks Zugspitze.

2. Die Gemeine Pürgen hat ungefähr 890 Einwohner und die Bevölkerungsdichte liegt bei 107 Einwohnern pro Quadratkilometer.

3. Die Gemeine Pürgen liegt auf 764 Meter über dem Meeresspiegel und ist von den Bergen des Wettersteinmassivs umgeben.

4. Die Region wird wegen seiner spektakulären Aussicht über den gesamten Alpenraum auch als „Dach Bayerns“ bezeichnet.

5. Die Gemeine Pürgen hat einige schöne Sehenswürdigkeiten und Attraktionen, darunter das Schloss Burg Cochem