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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Püttlingen

Meldeamt Püttlingen - Meldebescheinigung

Püttlingen (im örtlichen Dialekt Piddlinge) ist eine Stadt im südlichen Saarland und gehört zum Regionalverband Saarbrücken.
Landkreis Regionalverband Saarbrücken regierungsbezirk! (Saarland)
Einwohner in Püttlingen ca. 18.269
Püttlingen PLZ 66346 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 06806, 06898
Adresse der Stadtverwaltung: Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen
Website: www.puettlingen.de

Öffnungszeiten

Montag: 10:00 - 12:00 Dienstag: 10:00 - 12:00 Mittwoch: 10:00 - 12:00 Donnerstag: 10:00 - 12:00 Freitag: 10:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was kostet eine erweiterte Meldebescheinigung?

Die Gebühren für eine erweiterte Meldebescheinigung können je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein. In Deutschland werden in der Regel für eine erweiterte Meldebescheinigung Gebühren in Höhe von bis zu 10 Euro erhoben. Es ist jedoch möglich, dass die Gebühren in einigen Städten oder Gemeinden höher oder niedriger sind.
Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Gebühr bezahlen, sollten Sie sich am besten an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und dort nachfragen, wie hoch die Gebühren für eine erweiterte Meldebescheinigung sind. Auch wenn Sie online eine Meldebescheinigung beantragen, werden in der Regel Gebühren erhoben, die je nach Anbieter variieren können.
Es ist wichtig zu beachten, dass es für einige Personengruppen möglicherweise Ermäßigungen oder sogar eine Befreiung von den Gebühren für eine Meldebescheinigung gibt. Dazu gehören beispielsweise Personen, die in einer Wohnung leben, die im Eigentum der Gemeinde oder einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft steht. Auch Personen mit geringem Einkommen können möglicherweise von Ermäßigungen oder Befreiungen profitieren. Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf solche Ermäßigungen oder Befreiungen haben, wenden Sie sich am besten an das zuständige Einwohnermeldeamt.

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


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Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Püttlingen, Saarland, Deutschland

Püttlingen ist eine Gemeinde im saarländischen Landkreis Saarlouis. Die Gemeinde liegt 8 km südwestlich von Saarlouis und hat ungefähr 19.000 Einwohner.

Püttlingen wurde 1191 als "Putelingen" erstmals urkundlich erwähnt. Der Name leitet sich aus dem fränkischen Personennamen "Putolo" ab.

Püttlingen besteht aus den Stadtteilen Püttlingen, Köllerbach, Köllerbach-Heinitz, Queichheim, Queichhambach, Wiesbach und Winterbach.

Der früher selbstständige Ort Wiesbach wurde 1975 nach Püttlingen eingemeindet.

In Püttlingen befindet sich eine erhaltene mittelalterliche Burg, die "Burg Püttling

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