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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Orlamünde an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Orlamünde

Meldeamt Orlamünde - Meldebescheinigung

Die Landstadt Orlamünde liegt im thüringischen Saale-Holzland-Kreis an der Mündung der Orla in die Saale zwischen den Städten Jena und Rudolstadt. Mit einer Fläche von 758 ha und ihren 1.140 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2015) zählt sie zu den kleinsten Städten Thüringens und gehört zusammen mit anderen Gemeinden zur Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal.
Landkreis Saale-Holzland-Kreis regierungsbezirk! (Thüringen)
Einwohner in Orlamünde ca. 1083
Orlamünde PLZ 07768 und Telefonvorwahl 036423
Adresse der Verbandsverwaltung: Bahnhofstr. 23, 07768 Kahla
Website: www.vg-suedliches-saaletal.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 12:00 Dienstag: 08:30 - 12:00 Mittwoch: 08:30 - 12:00 Donnerstag: 08:30 - 12:00 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Stadtverwaltung Orlamünde
Markt 1
07768 Orlamünde

2. Ordnungsamt Orlamünde
Markt 1
07768 Orlamünde

3. Bürgeramt Orlamünde
Markt 1
07768 Orlamünde

FAQ

Woher bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie wird in der Regel von der zuständigen Meldebehörde, also dem Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung, ausgestellt. Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen und einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eventuell weitere Dokumente, wie zum Beispiel eine Meldebestätigung, vorlegen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen dann ausgehändigt oder per Post zugesandt. In manchen Gemeinden ist es möglich, eine Meldebescheinigung auch online zu beantragen. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Meldebescheinigung wird per Post zugesandt.

Wo bekomme ich eine Melderegisterauskunft?

Sie erhalten die Melderegisterauskunft online hier auf dieser Webseite oder vor Ort beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Die Melderegisterauskunft können Sie persönlich abholen, oder (je nach Behörde) schriftlich oder teilweise (wie in Bayern) online beantragen.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Orlamünde, Thüringen, Deutschland

1. Orlamünde liegt im Herzen von Thüringen in der Region Eichsfeld und ist Teil des Landkreises Nordhausen.

2. Orlamünde hat eine Fläche von 17,68 km² und ca. 2.000 Einwohner.

3. Orlamünde ist eine über 1000 Jahre alte Stadt und war vor 845 als Orla-Munda erstmals urkundlich erwähnt.

4. Orlamünde ist bekannt für seinen Kirchplatz mit dem Kirchturm, dem Fachwerkhaus und der Kirche im gotischen Stil.

5. Seit 2011 ist Orlamünde offizieller Partner der polnischen Gemeinde Nowosielce im Stadtbezirk Torun.

6. Der Verein „Kulturelle Erinnerungen“ stellt die Geschichte und das kulturelle Erbe