Meldeamt Oberharz am Brocken - Meldebescheinigung
Oberharz am Brocken ist eine kreisangehörige Stadt im Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt, die zum 1. Januar 2010 entstand. Sie wurde mit dem freiwilligen Zusammenschluss der Stadt Elbingerode (Harz) und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz (außer Allrode) gebildet. Der Verwaltungssitz befindet sich im Ortsteil Stadt Elbingerode (Harz). Die Stadt mit den Ortsteilen Benneckenstein, Elbingerode, Elend, Königshütte, Rübeland, Sorge, Stiege, Tanne und Trautenstein ist seit 2015 ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Einwohner in Oberharz am Brocken ca. 9873
Postleitzahlen: , 38875 (Elbingerode, Elend, Königshütte, Sorge, Tanne),38877 (Benneckenstein),38889 (Rübeland),38899 (Hasselfelde, Stiege, Trautenstein)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen: 039454, 039455, 039457, 039459
Adresse der Stadtverwaltung: Markt 1–2, 38875 Oberharz am Brocken
Website:
www.oberharzstadt.de
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 17:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
2. Ordnungsamt Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
3. Bauamt Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer Melderegisterauskunft?
Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen oder einen früheren Wohnsitz bestätigt. Die Meldebescheinigung beantragen Sie immer für sich selbst.
Bei einer Melderegisterauskunft können Sie ermitteln, wo ein andere Person gemeldet ist (Adressauskunft). Durch eine Melderegisterauskunft können sie die aktuelle Adresse einer Person (zum Beispiel Schuldner, Freund) ermitteln.
Wo bekomme ich Meldebescheinigung?
In Deutschland können Sie eine Meldebescheinigung beim Bürgeramt oder der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Dazu müssen Sie in der Regel persönlich vorsprechen und einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Personalausweis, vorlegen. Möglicherweise müssen Sie auch einen Nachweis über Ihre Meldeadresse, zum Beispiel einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter, vorlegen. Die Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie an der angegebenen Adresse gemeldet sind und dient unter anderem als Nachweis für Banken, Behörden und andere Institutionen.