Meldeamt Oberharz am Brocken - Meldebescheinigung
Oberharz am Brocken ist eine kreisangehörige Stadt im Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt, die zum 1. Januar 2010 entstand. Sie wurde mit dem freiwilligen Zusammenschluss der Stadt Elbingerode (Harz) und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz (außer Allrode) gebildet. Der Verwaltungssitz befindet sich im Ortsteil Stadt Elbingerode (Harz). Die Stadt mit den Ortsteilen Benneckenstein, Elbingerode, Elend, Königshütte, Rübeland, Sorge, Stiege, Tanne und Trautenstein ist seit 2015 ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Einwohner in Oberharz am Brocken ca. 9873
Postleitzahlen: , 38875 (Elbingerode, Elend, Königshütte, Sorge, Tanne),38877 (Benneckenstein),38889 (Rübeland),38899 (Hasselfelde, Stiege, Trautenstein)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen: 039454, 039455, 039457, 039459
Adresse der Stadtverwaltung: Markt 1–2, 38875 Oberharz am Brocken
Website:
www.oberharzstadt.de
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 17:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
2. Ordnungsamt Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
3. Bauamt Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
FAQ
Wozu wird eine Meldebescheinigung benötigt?
Eine Meldebestätigung benötige Sie für die unterschiedlichsten Behörden, Banken Arbeitgebern. Außerdem muss eine Meldebescheinigung jeder mit sich führen, der sich mit einem Reisepass ausweist, da im Reisepass im Gegensatz zu Personalausweis keine Meldeadresse vermerkt ist.
In bestimmten Fällen (wie zum Beisiel) bei Konsulaten brauchen sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Auf der sind zusätzliche Daten angegeben.
Kann ich eine Meldebescheinigung auch für eine andere Person beantragen?
Die Meldebescheinigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur für den Antragsteller möglich. Im Gegensatz dazu kann jeder eine Melderegisterauskunft für alle Personen, die in Deutschland gemeldet sind oder waren, beantragen.