Meldeamt Oberharz am Brocken - Meldebescheinigung
Oberharz am Brocken ist eine kreisangehörige Stadt im Landkreis Harz, Sachsen-Anhalt, die zum 1. Januar 2010 entstand. Sie wurde mit dem freiwilligen Zusammenschluss der Stadt Elbingerode (Harz) und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Brocken-Hochharz (außer Allrode) gebildet. Der Verwaltungssitz befindet sich im Ortsteil Stadt Elbingerode (Harz). Die Stadt mit den Ortsteilen Benneckenstein, Elbingerode, Elend, Königshütte, Rübeland, Sorge, Stiege, Tanne und Trautenstein ist seit 2015 ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Einwohner in Oberharz am Brocken ca. 9873
Postleitzahlen: , 38875 (Elbingerode, Elend, Königshütte, Sorge, Tanne),38877 (Benneckenstein),38889 (Rübeland),38899 (Hasselfelde, Stiege, Trautenstein)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen: 039454, 039455, 039457, 039459
Adresse der Stadtverwaltung: Markt 1–2, 38875 Oberharz am Brocken
Website:
www.oberharzstadt.de
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 17:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
2. Ordnungsamt Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
3. Bauamt Oberharz am Brocken
Hauptstraße 20
38875 Oberharz am Brocken
FAQ
Was kostet eine erweiterte Meldebescheinigung?
Die Gebühren für eine erweiterte Meldebescheinigung können je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein. In Deutschland werden in der Regel für eine erweiterte Meldebescheinigung Gebühren in Höhe von bis zu 10 Euro erhoben. Es ist jedoch möglich, dass die Gebühren in einigen Städten oder Gemeinden höher oder niedriger sind.
Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Gebühr bezahlen, sollten Sie sich am besten an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und dort nachfragen, wie hoch die Gebühren für eine erweiterte Meldebescheinigung sind. Auch wenn Sie online eine Meldebescheinigung beantragen, werden in der Regel Gebühren erhoben, die je nach Anbieter variieren können.
Es ist wichtig zu beachten, dass es für einige Personengruppen möglicherweise Ermäßigungen oder sogar eine Befreiung von den Gebühren für eine Meldebescheinigung gibt. Dazu gehören beispielsweise Personen, die in einer Wohnung leben, die im Eigentum der Gemeinde oder einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft steht. Auch Personen mit geringem Einkommen können möglicherweise von Ermäßigungen oder Befreiungen profitieren. Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf solche Ermäßigungen oder Befreiungen haben, wenden Sie sich am besten an das zuständige Einwohnermeldeamt.
Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.