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Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Maßweiler an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Meldebestätigung

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(zzgl. Amtsgebühren in Höhe von 5€-10€)
In der Regel reicht eine einfache Meldebescheinigung aus.
Sie enthält: Vornamen, Familienname, Doktorgrad, Künstlernamen, frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschriften der Haupt- und Nebenwohnung
(zzgl. Amtsgebühren in Höhe von 5€-10€)
Eine erweiterte Meldebescheinigung benötigen Sie beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft/Konsulat

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Die Gesamtkosten betragen: 19,80 €
Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Maßweiler

Meldeamt Maßweiler - Meldebescheinigung

Maßweiler ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben an.
Landkreis Südwestpfalz regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Maßweiler ca. 941
Maßweiler PLZ 66506 und Telefonvorwahl 06334
Adresse der Verbandsverwaltung: Hauptstraße 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen
Website: www.massweiler.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wo bekomme ich eine Melderegisterauskunft?

Sie erhalten die Melderegisterauskunft online hier auf dieser Webseite oder vor Ort beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Die Melderegisterauskunft können Sie persönlich abholen, oder (je nach Behörde) schriftlich oder teilweise (wie in Bayern) online beantragen.

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einem bestimmten Ort gemeldet ist.
In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz vorgeschrieben, dass jede Person, die länger als drei Monate an einem festen Wohnsitz in Deutschland lebt, sich beim Einwohnermeldeamt anmelden muss.
Die Meldebescheinigung dient dazu, den Nachweis zu erbringen, dass man sich ordnungsgemäß gemeldet hat. Sie wird oft von Ämtern, Banken oder Versicherungen verlangt, um zum Beispiel einen Bankkredit zu beantragen oder eine Versicherung abzuschließen. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen wie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum der betreffenden Person sowie den Zeitpunkt der Anmeldung und gegebenenfalls den Grund für die Anmeldung (z.B. Zuzug, Umzug).

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Maßweiler, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Maßweiler liegt im Rheinland-Pfalz, Deutschland und hat ca. 3.500 Einwohner.

2. Sie wurde erstmals im Jahr 1200 urkundlich erwähnt, als die Grafen von Sponheim einen Teil des Dorfes ihrem Frauenkloster in Siebeneich schenkten.

3. Seit dem 19. Jahrhundert hat sich die Gemeinde stark verändert. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts zählte die Gemeinde nur noch etwa 600 Einwohner und hat sich seither auf knapp 3500 Einwohner erhöht.

4. Der Name der Gemeinde „Maßweiler“ kommt von dem althochdeutschen Begriff „mazvila“, was soviel wie „kleine Wasserstraße“ oder „Wasser