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Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Mönsheim an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Meldebestätigung

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(inkl. aller Amtsgebühren)
In der Regel reicht eine einfache Meldebescheinigung aus.
Sie enthält: Vornamen, Familienname, Doktorgrad, Künstlernamen, frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschriften der Haupt- und Nebenwohnung
(inkl. aller Amtsgebühren)
Eine erweiterte Meldebescheinigung benötigen Sie beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft/Konsulat

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Die Gesamtkosten betragen: 29,80 €
Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Mönsheim

Meldeamt Mönsheim - Meldebescheinigung

Mönsheim ist eine Gemeinde im Enzkreis in Baden-Württemberg. Sie gehört zur Region Nordschwarzwald und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart. Die Gemeinde liegt im Heckengäu, jeweils etwa 15 Kilometer von Pforzheim, Mühlacker und Leonberg entfernt.
Landkreis Enzkreis (Karlsruhe) (Baden-Württemberg)
Einwohner in Mönsheim ca. 2965
Mönsheim PLZ 71297 und Telefonvorwahl 07044
Adresse der Gemeinde: Schulstraße 2, 71297 Mönsheim
Website: www.moensheim.de

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer Melderegisterauskunft?

Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen oder einen früheren Wohnsitz bestätigt. Die Meldebescheinigung beantragen Sie immer für sich selbst.
Bei einer Melderegisterauskunft können Sie ermitteln, wo ein andere Person gemeldet ist (Adressauskunft). Durch eine Melderegisterauskunft können sie die aktuelle Adresse einer Person (zum Beispiel Schuldner, Freund) ermitteln.

Woher bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie wird in der Regel von der zuständigen Meldebehörde, also dem Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung, ausgestellt. Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen und einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eventuell weitere Dokumente, wie zum Beispiel eine Meldebestätigung, vorlegen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen dann ausgehändigt oder per Post zugesandt. In manchen Gemeinden ist es möglich, eine Meldebescheinigung auch online zu beantragen. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Meldebescheinigung wird per Post zugesandt.
Leaflet | © OpenStreetMap contributors

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Mönsheim, Baden-Württemberg, Deutschland

1. Mönsheim ist eine Gemeinde im Landkreis Biberach in Baden-Württemberg, Deutschland.

2. Die Gemeinde liegt im Naturpark Obere Donau und befindet sich im Tal des Kocherbaches westlich der Donau.

3. Mönsheim hat eine Fläche von 25,32 Quadratkilometern und zählt 4.746 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2017).

4. Der Name „Mönsheim“ stammt vom althochdeutschen Wort „muns“, das so viel wie „Geländesenke“ bedeutet.

5. Seit dem 13. Jahrhundert ist die Gemeinde vom Wintersdorfer Sippenbesitz bekannt und erhielt im 15. Jahrhundert das Marktrecht.

6. Ab dem 17. Jahrhundert war Mönsheim e