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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Krölpa an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Krölpa

Meldeamt Krölpa - Meldebescheinigung

Krölpa ist eine Gemeinde im thüringischen Saale-Orla-Kreis in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück.
Landkreis Saale-Orla-Kreis regierungsbezirk! (Thüringen)
Einwohner in Krölpa ca. 2528
Krölpa PLZ 07387 und Telefonvorwahl 03647
Adresse der Gemeinde: Pößnecker Str. 24, 07387 Krölpa
Website: www.gemeinde-kroelpa.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeindeverwaltung Krölpa
Hauptstraße 1
07387 Krölpa

2. Ordnungsamt Krölpa
Hauptstraße 1
07387 Krölpa

3. Einwohnermeldeamt Krölpa
Hauptstraße 1
07387 Krölpa

FAQ

Wo kann Man Meldebescheinigung bekommen?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, können Sie sich an das Bürgeramt oder das Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort wenden. Dort wird Ihnen die Meldebescheinigung ausgestellt. In der Regel wird dafür ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
In manchen Städten und Gemeinden gibt es auch die Möglichkeit, eine Meldebescheinigung online über das Melde- und Ausweisportal des Bundes oder über das Internetportal der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu beantragen. In diesem Fall werden Sie aufgefordert, sich mit Ihrem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis zu authentifizieren und dann Ihre Anfrage online zu stellen. Nach Prüfung Ihrer Angaben wird Ihnen die Meldebescheinigung dann per Post zugesandt.
Es ist auch möglich, dass Sie eine Meldebescheinigung von einem anderen Amt, zum Beispiel vom Finanzamt oder von der Krankenkasse, anfordern können. In diesem Fall wenden Sie sich am besten direkt an das entsprechende Amt und fragen dort nach, wie Sie eine Meldebescheinigung beantragen können.

Kann ich eine Meldebescheinigung auch für eine andere Person beantragen?

Die Meldebescheinigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur für den Antragsteller möglich. Im Gegensatz dazu kann jeder eine Melderegisterauskunft für alle Personen, die in Deutschland gemeldet sind oder waren, beantragen.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Krölpa, Thüringen, Deutschland

1. Die Gemeinde Krölpa ist eine Gemeinde im Landkreis Sömmerda in Thüringen, Deutschland.

2. Sie hat 5 Ortschaften mit insgesamt ca. 630 Einwohnern.

3. Der Name Krölpa leitet sich aus dem altslawischen Wort "Krolje", was so viel wie Wald bedeutet, ab.

4. Im Jahr 1207 wurde Krölpa das erste Mal urkundlich erwähnt.

5. Die Gemeinde bietet zahlreiche Freizeitaktivitäten an, darunter Angeln, Wandern und Reiten.

6. Es gibt zahlreiche Sehenswürdigkeiten in der Umgebung, darunter den Schlosspark sowie alte Kirchen und Gutshäuser.

7. Das Naturschutzgebiet