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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Görlitz an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Görlitz

Meldeamt Görlitz - Meldebescheinigung

Die Stadtverwaltung Görlitz ist verantwortlich für die verschiedenen Dienstleistungen und Anliegen der Bürger. Hierzu zählt auch das Einwohnermeldeamt, das für Anmeldungen, Abmeldungen und Auskünfte zuständig ist. Die Adresse lautet: Stadtverwaltung Görlitz, Untermarkt 1, 02826 Görlitz.
Landkreis Görlitz regierungsbezirk! (Sachsen)
Einwohner in Görlitz ca. 55.519
Postleitzahlen: 02826–02828
Vorwahlen: 03581, 035822
Adresse der Stadtverwaltung: Untermarkt 6/8, 02826 Görlitz
Website: www.goerlitz.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Kann ich eine Meldebescheinigung auch für eine andere Person beantragen?

Die Meldebescheinigung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer nur für den Antragsteller möglich. Im Gegensatz dazu kann jeder eine Melderegisterauskunft für alle Personen, die in Deutschland gemeldet sind oder waren, beantragen.
https://www.youtube.com/watch?v=PQJudmRzRx0&pp=ygUIR8O2cmxpdHo%3D

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Görlitz, Sachsen, Deutschland

1. Die Gemeine Görlitz liegt an der Neiße, einem Fluss, der die Grenze zwischen Deutschland und Polen bildet.

2. Görlitz hat eine lange Geschichte und wurde 1173 erstmals als Gorlicz erwähnt.

3. Görlitz wurde im Zweiten Weltkrieg weitgehend verschont und ist somit eine der am besten erhaltenen Städte Europas aus der Zeit vor dem Krieg.

4. In Görlitz gibt es über 1700 historische Gebäude und Gebäudekomplexe, von denen viele im Krieg noch intakt waren.

5. Görlitz ist ein Zentrum der Kultur und Kunst. Es hat unzählige Museen, Galerien, Ausstellungsräume und Kunsthandwerkshöfe.

6. Die