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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Großrückerswalde

Meldeamt Großrückerswalde - Meldebescheinigung

Großrückerswalde ist eine Gemeinde im Erzgebirgskreis des Freistaats Sachsen, die zwischen 1930 und 1999 schrittweise aus mehreren Orten gebildet wurde. Der Namensgeber ist das Dorf Rückerswalde, das im 14. Jahrhundert erstmals dokumentiert ist.
Landkreis Erzgebirgskreis regierungsbezirk! (Sachsen)
Einwohner in Großrückerswalde ca. 3346
Großrückerswalde PLZ 09518 und Telefonvorwahl 03735
Adresse der Gemeinde: Marienberger Str. 108, 09518 Großrückerswalde
Website: www.grossrueckerswalde.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:30 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

Adressen:

1. Gemeindeverwaltung Großrückerswalde
Hauptstraße 69
09518 Großrückerswalde
Telefon: +49 3735 6060
E-Mail: info@grossrueckerswalde.de

2. Standesamt Großrückerswalde
Hauptstraße 69
09518 Großrückerswalde
Telefon: +49 3735 6060
E-Mail: standesamt@grossrueckerswalde.de

3. Bauamt Großrückerswalde
Hauptstraße 69
09518 Großrückerswalde
Telefon: +49 3735 6060
E-Mail: bauamt@grossrueckerswalde.de

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Adressen und Kontaktdaten sich ändern können. Es wird empfohlen, die Informationen auf der offiziellen Website der Gemeinde Großrückerswalde zu überprüfen: https://www.grossrueckerswalde.de/

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und erweiterten Meldebescheinigung?

In den meisten Fällen reicht eine einfache Meldebestätigung.
In Einzelfällen (zum Beispiel bei Konsulatangelegenheiten) wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Bei der erweiterten Meldebescheinigung sind folgende zusätzliche Angaben möglich:
* Familienstand
* Religionszugehörigkeit
* Familienname und Vornamen
* Doktorgrad
* Geburtsdatum
* Anschrift des Ehegatte/ Lebenspartner und der minderjährige Kinder bzw. des gesetzlichen Vertreters
* derzeitige Staatsangehörigkeiten
* frühere Anschriften; Einzugsdatum und Auszugsdatum

Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer Melderegisterauskunft?

Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen oder einen früheren Wohnsitz bestätigt. Die Meldebescheinigung beantragen Sie immer für sich selbst.
Bei einer Melderegisterauskunft können Sie ermitteln, wo ein andere Person gemeldet ist (Adressauskunft). Durch eine Melderegisterauskunft können sie die aktuelle Adresse einer Person (zum Beispiel Schuldner, Freund) ermitteln.
Meldebestätigung Wikipedia

Als Meldebestätigung oder auch Anmeldebestätigung, bezeichnet man das bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt auf Verlangen ausgestellte Dokument, das als Nachweis der Meldung dient. Es gilt in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers und kann somit den Personalausweis ersetzen. Ebenfalls ist eine Meldebestätigung teilweise für Zweitwohnsitze nötig, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis eingetragen werden. In die Meldebestätigung werden in der Regel, unter anderem, der aktuelle Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell bisher vorhandene Wohnsitze, der Name sowie das Geburtsdatum eingetragen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes


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Eine Meldebestätigung oder Anmeldebestätigung ist ein Dokument, das auf Verlangen bei der Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Sie dient als Nachweis der Meldung und wird in Verbindung mit einem Reisepass als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift des Inhabers akzeptiert, was den Personalausweis ersetzen kann. Insbesondere für Zweitwohnsitze ist eine Meldebestätigung teilweise erforderlich, da diese im Gegensatz zum Hauptwohnsitz nicht im Personalausweis vermerkt werden. Die Meldebestätigung enthält in der Regel Angaben wie den aktuellen Haupt- oder Zweitwohnsitz, eventuell vorhandene frühere Wohnsitze, den Namen und das Geburtsdatum. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

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Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Großrückerswalde, Sachsen, Deutschland

1. Die Gemeine Großrückerswalde liegt im nordwestlichen Teil des Bundeslandes Sachsen in Deutschland.

2. Die Gemeinde hat etwa 5.150 Einwohner (Stand 2020).

3. Der Ort ist seit der Mitte des 12. Jahrhunderts urkundlich belegt.

4. Großrückerswalde ist Heimat für viele bedeutende historische Sehenswürdigkeiten wie etwa das stattliche Renaissanceschloss Scharfenstein.

5. Der Ort wurde im 13. Jahrhundert zum Wehrbau errichtet und diente als starker Verteidigungspunkt.

6. Im Jahr 1325 wurde Großrückerswalde zur Stadt erhoben, verlor jedoch im Laufe der Zeit viel von seiner Bedeutung.

7. Nach Ende des Zweit

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