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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Großrückerswalde an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Großrückerswalde

Meldeamt Großrückerswalde - Meldebescheinigung

Großrückerswalde ist eine Gemeinde im Erzgebirgskreis des Freistaats Sachsen, die zwischen 1930 und 1999 schrittweise aus mehreren Orten gebildet wurde. Der Namensgeber ist das Dorf Rückerswalde, das im 14. Jahrhundert erstmals dokumentiert ist.
Landkreis Erzgebirgskreis regierungsbezirk! (Sachsen)
Einwohner in Großrückerswalde ca. 3346
Großrückerswalde PLZ 09518 und Telefonvorwahl 03735
Adresse der Gemeinde: Marienberger Str. 108, 09518 Großrückerswalde
Website: www.grossrueckerswalde.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:30 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wo bekomme ich eine Melderegisterauskunft?

Sie erhalten die Melderegisterauskunft online hier auf dieser Webseite oder vor Ort beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Die Melderegisterauskunft können Sie persönlich abholen, oder (je nach Behörde) schriftlich oder teilweise (wie in Bayern) online beantragen.

Was brauche ich für eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung beantragen zu können, benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. In manchen Fällen kann auch ein anderes amtliches Dokument, zum Beispiel ein Führerschein oder ein Sozialversicherungsausweis, als Identitätsnachweis dienen.
Um die Meldebescheinigung beantragen zu können, müssen Sie sich in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vor Ort melden. Dort müssen Sie einen Antrag ausfüllen und das entsprechende Dokument vorlegen. In manchen Fällen kann der Antrag auch online gestellt werden. Die Meldebehörde wird dann prüfen, ob Sie tatsächlich gemeldet sind und ob alle Angaben korrekt sind. Sobald die Meldebescheinigung ausgestellt wurde, können Sie sie entweder persönlich abholen oder sich per Post zusenden lassen.
Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die Meldebescheinigung gibt, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Um genauere Informationen zu erhalten, empfiehlt es sich, sich an die Meldebehörde in Ihrem Wohnort zu wenden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Großrückerswalde, Sachsen, Deutschland

1. Die Gemeine Großrückerswalde liegt im nordwestlichen Teil des Bundeslandes Sachsen in Deutschland.

2. Die Gemeinde hat etwa 5.150 Einwohner (Stand 2020).

3. Der Ort ist seit der Mitte des 12. Jahrhunderts urkundlich belegt.

4. Großrückerswalde ist Heimat für viele bedeutende historische Sehenswürdigkeiten wie etwa das stattliche Renaissanceschloss Scharfenstein.

5. Der Ort wurde im 13. Jahrhundert zum Wehrbau errichtet und diente als starker Verteidigungspunkt.

6. Im Jahr 1325 wurde Großrückerswalde zur Stadt erhoben, verlor jedoch im Laufe der Zeit viel von seiner Bedeutung.

7. Nach Ende des Zweit