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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Großostheim an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Großostheim

Meldeamt Großostheim - Meldebescheinigung

Großostheim ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg. Die Einwohner Großostheims bezeichnen sich selbst als „Äisdemer“, den Ort selbst als „Oustem“.
Landkreis Aschaffenburg (Unterfranken) (Bayern)
Einwohner in Großostheim ca. 16.278
Großostheim PLZ 63762 und Telefonvorwahl 06026
Adresse derMarktverwaltung: Schaafheimer Str. 33, 63762 Großostheim
Website: www.grossostheim.de

FAQ

Wann bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz verpflichtend , dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat.
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt vor Ort melden oder diese einfach online beantragen. Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von 6 Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, musst du dich bei deiner zuständigen Meldebehörde anmelden. Diese ist in der Regel bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu finden, in deren Gebiet du deinen Hauptwohnsitz hast. Du kannst dich auch online über das Meldeformular deiner Gemeinde anmelden.
Um dich anmelden zu können, benötigst du in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Pass. Wenn du in einer Wohnung wohnst, benötigst du außerdem eine Wohnungsgeberbestätigung oder einen Mietvertrag.
Wenn du dich erfolgreich angemeldet hast, kannst du eine Meldebescheinigung bei der Meldebehörde beantragen. Dafür musst du in der Regel ein Formular ausfüllen und ggf. eine Gebühr zahlen. Die Meldebescheinigung wird dann in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt und du kannst sie entweder persönlich abholen oder sie dir per Post zusenden lassen.
Es ist wichtig, dass du deinen Wohnsitz regelmäßig bei der Meldebehörde anmeldest, da die Meldebescheinigung unter anderem für viele amtliche Zwecke benötigt wird, z.B. bei der Beantragung von Ausweisen oder bei der Anmeldung zur Schule.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Großostheim, Bayern, Deutschland

1. Großostheim ist eine Gemeinde im Landkreis Aschaffenburg in Bayern, Deutschland.

2. Die Gemeinde hat eine Fläche von 33,24 Quadratkilometer und zählt rund 8.000 Einwohner.

3. Großostheim liegt am Main und Ufern des Mains der nahe gelegenen Altrheins.

4. Der Ort wurde bereits im Jahr 752 als Westheim erwähnt.

5. Die Reben für den Bereich rund um Großostheim werden nach dem Frankenweinanbaugesetz angebaut.

6. Seit 1921 ist die Stadt ein staatlich anerkannter Erholungsort.

7. Betriebe aus der Automobilbranche, Elektroindustrie, Maschinenbau und Farbenherstellung sorgen für Arbeitsplätze in der Region.

8. Die Geme