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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Groß-Zimmern an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Groß-Zimmern

Meldeamt Groß-Zimmern - Meldebescheinigung

Die Gemeinde Groß-Zimmern bietet ihren Bürgern umfassende Dienstleistungen in Bereichen wie Verwaltung, Soziales und Bildung an. Die Stadtverwaltung kümmert sich um die Anliegen der Einwohner und stellt wichtige Informationen zur Verfügung. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Hauptstraße 2, 64846 Groß-Zimmern.
Landkreis Darmstadt-Dieburg (Darmstadt) (Hessen)
Einwohner in Groß-Zimmern ca. 14.691
Groß-Zimmern PLZ 64846 und Telefonvorwahl 06071
Adresse der Gemeinde: Rathausplatz 1, 64846 Groß-Zimmern
Website: www.groß-zimmern.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Woher bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie in Deutschland gemeldet sind. Sie wird in der Regel von der zuständigen Meldebehörde, also dem Bürgeramt oder der Gemeindeverwaltung, ausgestellt. Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen und einen Antrag stellen. Dazu müssen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eventuell weitere Dokumente, wie zum Beispiel eine Meldebestätigung, vorlegen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen dann ausgehändigt oder per Post zugesandt. In manchen Gemeinden ist es möglich, eine Meldebescheinigung auch online zu beantragen. In diesem Fall werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Meldebescheinigung wird per Post zugesandt.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Groß-Zimmern, Hessen, Deutschland

1. Gemeinde Groß Zimmern liegt im Bundesland Hessen in Deutschland.

2. Die Stadt hat eine Fläche von 28,53 Quadratkilometer.

3. Die Bevölkerung der Stadt beträgt etwa 11.500 Einwohner.

4. Die Gemeinde ist in 8 Ortsteile unterteilt.

5. Im Jahre 1351 wurde die Gemeinde erstmals urkundlich erwähnt.

6. Im Jahre 1970 wurde die Gemeinde Groß Zimmern mit der benachbarten Gemeinde Langen-Brombach vereinigt.

7. Zu den Sehenswürdigkeiten der Gemeinde gehören einige Schlossruinen sowie Kirchen und Burgen.

8. Auch befindet sich der Wallfahrtsort „Mariä Hilf“ in Groß Zimmern.

9. Gro