Clicky

Sie benötigen eine erweiterte
?

Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Groß-Zimmern an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Meldebestätigung

Ihre Adresse

Hiermit bestelle ich

{{option_descs[index]}}

Ihre persönlichen Daten

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: {{formatter.format(order.amount)}}
Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Groß-Zimmern

Meldeamt Groß-Zimmern - Meldebescheinigung

Die Gemeinde Groß-Zimmern bietet ihren Bürgern umfassende Dienstleistungen in Bereichen wie Verwaltung, Soziales und Bildung an. Die Stadtverwaltung kümmert sich um die Anliegen der Einwohner und stellt wichtige Informationen zur Verfügung. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Hauptstraße 2, 64846 Groß-Zimmern.
Landkreis Darmstadt-Dieburg (Darmstadt) (Hessen)
Einwohner in Groß-Zimmern ca. 14.691
Groß-Zimmern PLZ 64846 und Telefonvorwahl 06071
Adresse der Gemeinde: Rathausplatz 1, 64846 Groß-Zimmern
Website: www.groß-zimmern.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wo kann Man Meldebescheinigung bekommen?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, können Sie sich an das Bürgeramt oder das Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort wenden. Dort wird Ihnen die Meldebescheinigung ausgestellt. In der Regel wird dafür ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
In manchen Städten und Gemeinden gibt es auch die Möglichkeit, eine Meldebescheinigung online über das Melde- und Ausweisportal des Bundes oder über das Internetportal der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu beantragen. In diesem Fall werden Sie aufgefordert, sich mit Ihrem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis zu authentifizieren und dann Ihre Anfrage online zu stellen. Nach Prüfung Ihrer Angaben wird Ihnen die Meldebescheinigung dann per Post zugesandt.
Es ist auch möglich, dass Sie eine Meldebescheinigung von einem anderen Amt, zum Beispiel vom Finanzamt oder von der Krankenkasse, anfordern können. In diesem Fall wenden Sie sich am besten direkt an das entsprechende Amt und fragen dort nach, wie Sie eine Meldebescheinigung beantragen können.

Ist es möglich eine Meldebescheinigung digital als EMail per PDF zu bekommen?

Dies ist leider in fast allen Ämtern noch nicht möglich. Eine Meldebescheinigung wird Ihnen entweder per Post zugestellt oder Sie müssen die Meldebescheinigung persönlich vor Ort beim zuständigem Einwohnermeldeamt beantragen und dort abholen.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Groß-Zimmern, Hessen, Deutschland

1. Gemeinde Groß Zimmern liegt im Bundesland Hessen in Deutschland.

2. Die Stadt hat eine Fläche von 28,53 Quadratkilometer.

3. Die Bevölkerung der Stadt beträgt etwa 11.500 Einwohner.

4. Die Gemeinde ist in 8 Ortsteile unterteilt.

5. Im Jahre 1351 wurde die Gemeinde erstmals urkundlich erwähnt.

6. Im Jahre 1970 wurde die Gemeinde Groß Zimmern mit der benachbarten Gemeinde Langen-Brombach vereinigt.

7. Zu den Sehenswürdigkeiten der Gemeinde gehören einige Schlossruinen sowie Kirchen und Burgen.

8. Auch befindet sich der Wallfahrtsort „Mariä Hilf“ in Groß Zimmern.

9. Gro