Clicky

Sie benötigen eine erweiterte
?

Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Groß-Zimmern an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Meldebestätigung

Ihre Adresse

Hiermit bestelle ich

{{option_descs[index]}}

Ihre persönlichen Daten

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: {{formatter.format(order.amount)}}
Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Groß-Zimmern

Meldeamt Groß-Zimmern - Meldebescheinigung

Die Gemeinde Groß-Zimmern bietet ihren Bürgern umfassende Dienstleistungen in Bereichen wie Verwaltung, Soziales und Bildung an. Die Stadtverwaltung kümmert sich um die Anliegen der Einwohner und stellt wichtige Informationen zur Verfügung. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Hauptstraße 2, 64846 Groß-Zimmern.
Landkreis Darmstadt-Dieburg (Darmstadt) (Hessen)
Einwohner in Groß-Zimmern ca. 14.691
Groß-Zimmern PLZ 64846 und Telefonvorwahl 06071
Adresse der Gemeinde: Rathausplatz 1, 64846 Groß-Zimmern
Website: www.groß-zimmern.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einem bestimmten Ort gemeldet ist.
In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz vorgeschrieben, dass jede Person, die länger als drei Monate an einem festen Wohnsitz in Deutschland lebt, sich beim Einwohnermeldeamt anmelden muss.
Die Meldebescheinigung dient dazu, den Nachweis zu erbringen, dass man sich ordnungsgemäß gemeldet hat. Sie wird oft von Ämtern, Banken oder Versicherungen verlangt, um zum Beispiel einen Bankkredit zu beantragen oder eine Versicherung abzuschließen. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen wie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum der betreffenden Person sowie den Zeitpunkt der Anmeldung und gegebenenfalls den Grund für die Anmeldung (z.B. Zuzug, Umzug).

Wann bekommt man eine Meldebescheinigung?

In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz verpflichtend , dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat.
Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt vor Ort melden oder diese einfach online beantragen. Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von 6 Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Groß-Zimmern, Hessen, Deutschland

1. Gemeinde Groß Zimmern liegt im Bundesland Hessen in Deutschland.

2. Die Stadt hat eine Fläche von 28,53 Quadratkilometer.

3. Die Bevölkerung der Stadt beträgt etwa 11.500 Einwohner.

4. Die Gemeinde ist in 8 Ortsteile unterteilt.

5. Im Jahre 1351 wurde die Gemeinde erstmals urkundlich erwähnt.

6. Im Jahre 1970 wurde die Gemeinde Groß Zimmern mit der benachbarten Gemeinde Langen-Brombach vereinigt.

7. Zu den Sehenswürdigkeiten der Gemeinde gehören einige Schlossruinen sowie Kirchen und Burgen.

8. Auch befindet sich der Wallfahrtsort „Mariä Hilf“ in Groß Zimmern.

9. Gro