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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Graitschen bei Bürgel an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Graitschen bei Bürgel

Meldeamt Graitschen bei Bürgel - Meldebescheinigung

Graitschen bei Bürgel (amtlich: Graitschen b. Bürgel) ist eine Gemeinde im Saale-Holzland-Kreis. Erfüllende Gemeinde ist die Stadt Bürgel.
Landkreis Saale-Holzland-Kreis regierungsbezirk! (Thüringen)
Einwohner in Graitschen bei Bürgel ca. 391
Graitschen bei Bürgel PLZ 07616 und Telefonvorwahl 036692
Adresse der Verbandsverwaltung: Am Markt 1, 07616 Bürgel
Website: www.graitschen.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 12:00 Dienstag: 08:30 - 12:00 Mittwoch: 08:30 - 12:00 Donnerstag: 08:30 - 12:00 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was brauche ich für eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung beantragen zu können, benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. In manchen Fällen kann auch ein anderes amtliches Dokument, zum Beispiel ein Führerschein oder ein Sozialversicherungsausweis, als Identitätsnachweis dienen.
Um die Meldebescheinigung beantragen zu können, müssen Sie sich in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vor Ort melden. Dort müssen Sie einen Antrag ausfüllen und das entsprechende Dokument vorlegen. In manchen Fällen kann der Antrag auch online gestellt werden. Die Meldebehörde wird dann prüfen, ob Sie tatsächlich gemeldet sind und ob alle Angaben korrekt sind. Sobald die Meldebescheinigung ausgestellt wurde, können Sie sie entweder persönlich abholen oder sich per Post zusenden lassen.
Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die Meldebescheinigung gibt, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Um genauere Informationen zu erhalten, empfiehlt es sich, sich an die Meldebehörde in Ihrem Wohnort zu wenden.

Ist es möglich eine Meldebescheinigung digital als EMail per PDF zu bekommen?

Dies ist leider in fast allen Ämtern noch nicht möglich. Eine Meldebescheinigung wird Ihnen entweder per Post zugestellt oder Sie müssen die Meldebescheinigung persönlich vor Ort beim zuständigem Einwohnermeldeamt beantragen und dort abholen.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Graitschen bei Bürgel, Thüringen, Deutschland

• Die Gemeine Graitschen bei Bürgel, Thüringen Deutschland ist eine Gemeinde im Landkreis Gotha im Bundesland Thüringen.

• Die Gemeinde liegt auf einer Höhe von etwa 330 m über dem Meeresspiegel.

• Sie befindet sich etwa zehn Kilometer nordwestlich der Kreisstadt Gotha.

• Laut dem Thüringer Landesamt für Statistik lebten im Jahr 2020 in der Gemeinde 201 Einwohner.

• Die Gemeinde besteht aus mehreren Ortsteilen, darunter Graitschen bei Bürgel, Simmershausen, Mönchpfiffel und Roßla.

• Graitschen bei Bürgel ist der größte dieser Ortsteile und ist Sitz einer Ev.-Luth. Kirchengemeinde.

• Zu den weiteren