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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Frankenberg (Eder) an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Frankenberg (Eder)

Meldeamt Frankenberg (Eder) - Meldebescheinigung

Frankenberg (Eder) ist eine Kleinstadt und ein wirtschaftliches Mittelzentrum im südlichen Teil des nordhessischen Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Landkreis Waldeck-Frankenberg (Kassel) (Hessen)
Einwohner in Frankenberg (Eder) ca. 17.739
Frankenberg (Eder) PLZ 35066 und Telefonvorwahl
Vorwahlen: 06451, 06455, 02984
Adresse der Stadtverwaltung: Obermarkt 7–13, 35066 Frankenberg (Eder)
Website: www.frankenberg.de

FAQ

Wozu wird eine Meldebescheinigung benötigt?

Eine Meldebestätigung benötige Sie für die unterschiedlichsten Behörden, Banken Arbeitgebern. Außerdem muss eine Meldebescheinigung jeder mit sich führen, der sich mit einem Reisepass ausweist, da im Reisepass im Gegensatz zu Personalausweis keine Meldeadresse vermerkt ist.
In bestimmten Fällen (wie zum Beisiel) bei Konsulaten brauchen sie eine erweiterte Meldebescheinigung. Auf der sind zusätzliche Daten angegeben.

Wo kann Man Meldebescheinigung bekommen?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, können Sie sich an das Bürgeramt oder das Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort wenden. Dort wird Ihnen die Meldebescheinigung ausgestellt. In der Regel wird dafür ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis benötigt.
In manchen Städten und Gemeinden gibt es auch die Möglichkeit, eine Meldebescheinigung online über das Melde- und Ausweisportal des Bundes oder über das Internetportal der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu beantragen. In diesem Fall werden Sie aufgefordert, sich mit Ihrem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis zu authentifizieren und dann Ihre Anfrage online zu stellen. Nach Prüfung Ihrer Angaben wird Ihnen die Meldebescheinigung dann per Post zugesandt.
Es ist auch möglich, dass Sie eine Meldebescheinigung von einem anderen Amt, zum Beispiel vom Finanzamt oder von der Krankenkasse, anfordern können. In diesem Fall wenden Sie sich am besten direkt an das entsprechende Amt und fragen dort nach, wie Sie eine Meldebescheinigung beantragen können.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Frankenberg (Eder), Hessen, Deutschland

1. Die Gemeinde Frankenberg (Eder) befindet sich im nördlichen Teil des Bundeslandes Hessen, Deutschland.

2. Die Gemeinde hat etwa 17.462 Einwohner und eine Fläche von rund 79 km².

3. Die größten Orte in der Gemeinde sind Frankenberg, Battenhausen und Ober-Mockstadt.

4. Die Gemeinde wurde 1142 erstmals urkundlich erwähnt.

5. Es ist eine mittelalterliche Burgruine aus dem Jahr 1350 vorhanden.

6. Im Jahr 2000 wurde die Gemeinde zum Weltkulturerbe der UNESCO ernannt.

7. Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Gemeinde liegt in den Bereichen Gastronomie, Tourismus, Kreativwirtschaft und Handwerk.

8. Erwähnensw