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Meldebestätigung
Anmeldebestätigung
Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Erbes-Büdesheim an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Erbes-Büdesheim

Meldeamt Erbes-Büdesheim - Meldebescheinigung

Erbes-Büdesheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Alzey-Land an.
Landkreis Alzey-Worms regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Erbes-Büdesheim ca. 1428
Erbes-Büdesheim PLZ 55234 und Telefonvorwahl 06731
Adresse der Verbandsverwaltung: Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
Website: www.erbes-buedesheim.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von einem Einwohnermeldeamt ausgestellt wird und den Nachweis darüber liefert, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen zu Name, Geburtsdatum und Anschrift des Meldenden sowie den Zeitpunkt der Anmeldung.
In Deutschland ist es üblich, dass man sich bei einem Wohnungswechsel beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmeldet und eine Meldebescheinigung bekommt. Die Meldebescheinigung dient als Nachweis darüber, dass man sich an einem bestimmten Ort gemeldet hat. Sie wird für verschiedene Zwecke benötigt, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

Was ist eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde (z.B. Einwohnermeldeamt) ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einer bestimmten Adresse gemeldet ist. Nach dem Meldegesetz ist in Deutschland jede Person verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung oder ein Haus bei der Meldebehörde zu melden.
Die Meldebescheinigung enthält Informationen wie den Namen, die Anschrift und den Geburtstag der gemeldeten Person. Sie wird häufig bei der Eröffnung eines Bankkontos, bei der Beantragung von Leistungen der Sozialversicherung oder bei der Zulassung eines Fahrzeugs benötigt.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Erbes-Büdesheim, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Erbes-Büdesheim liegt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz.

2. Sie hat etwa 3600 Einwohner und erstreckt sich über eine Fläche von rund 6,7 km².

3. Erbes-Büdesheim hat eine lange Geschichte und gehört zu den ältesten Siedlungen im ganzen Rhein-Main-Gebiet.

4. Seit dem 12. Jahrhundert ist der Ort unter seinem heutigen Namen bekannt.

5. Im Jahr 1449 wurde Erbes-Büdesheim zur Stadt und konnte so selbständig weiter bestehen.

6. 1609 wurden in Erbes-Büdesheim die ersten Höfe angelegt.

7. In Erbes-Büdesheim gibt es eine reiche Kultur