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Meldebestätigung Enkenbach-Alsenborn

Meldeamt Enkenbach-Alsenborn - Meldebescheinigung

Enkenbach-Alsenborn ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern, innerhalb dessen sie gemessen an der Einwohnerzahl die viertgrößte Ortsgemeinde darstellt. Sie entstand 1969 durch Zusammenlegung der Gemeinden Enkenbach und Alsenborn. Sie gehört der gleichnamigen Verbandsgemeinde an, deren Verwaltungssitz sie zusätzlich ist. Bis zu seinem Tod war die Gemeinde Wohnort des Pfälzer Fußballspielers Fritz Walter. Seit 2012 ist Enkenbach-Alsenborn außerdem Masterplan-Kommune.
Landkreis Kaiserslautern regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Enkenbach-Alsenborn ca. 7064
Enkenbach-Alsenborn PLZ 67677 und Telefonvorwahl 06303
Adresse der Verbandsverwaltung: Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn
Website: www.enkenbach-alsenborn.de

Öffnungszeiten

Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:

FAQ

Was kostet eine Meldebescheinigung?

Die Kosten für eine Meldebescheinigung können je nach Gemeinde unterschiedlich sein. In der Regel betragen die Gebühren für eine Meldebescheinigung zwischen 5 und 10 Euro. Einige Gemeinden bieten auch die Möglichkeit an, die Meldebescheinigung kostenlos zu beantragen, z.B. bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung zum Nachweis von Hartz-IV-Leistungen oder bei Vorlage eines Schülerausweises.
Es ist ratsam, sich vorab bei der Meldebehörde über die genauen Kosten und mögliche Ermäßigungen zu informieren. Die Meldebehörde wird dir auch sagen können, ob du die Meldebescheinigung persönlich abholen oder sie dir per Post zusenden lassen kannst und welche Kosten hierfür anfallen.

Wie bekomme ich eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung zu bekommen, muss man sich in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, an dem man wohnen möchte. Hierfür muss man in der Regel folgende Unterlagen mitbringen:
* Personalausweis oder Reisepass
* Mietvertrag oder Kaufvertrag für die neue Wohnung gegebenenfalls Unterlagen zur Scheidung, zum Todesfall oder zur Eheschließung * In einigen Städten und Gemeinden ist es möglich, die Anmeldung auch online oder per Post durchzuführen. In diesem Fall müssen die oben genannten Unterlagen eingereicht werden.
Nachdem man sich gemeldet hat, bekommt man in der Regel eine Meldebescheinigung ausgestellt, die man für verschiedene Zwecke vorlegen kann, zum Beispiel bei der Bank, bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber.
Es ist wichtig, dass man sich zeitnah nach dem Wohnungswechsel anmeldet, da man sonst eventuell Strafen zahlen muss. In der Regel hat man eine Frist von zwei Wochen, um sich nach dem Wohnungswechsel anzumelden.

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