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Meldebestätigung Enkenbach-Alsenborn

Meldeamt Enkenbach-Alsenborn - Meldebescheinigung

Enkenbach-Alsenborn ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern, innerhalb dessen sie gemessen an der Einwohnerzahl die viertgrößte Ortsgemeinde darstellt. Sie entstand 1969 durch Zusammenlegung der Gemeinden Enkenbach und Alsenborn. Sie gehört der gleichnamigen Verbandsgemeinde an, deren Verwaltungssitz sie zusätzlich ist. Bis zu seinem Tod war die Gemeinde Wohnort des Pfälzer Fußballspielers Fritz Walter. Seit 2012 ist Enkenbach-Alsenborn außerdem Masterplan-Kommune.
Landkreis Kaiserslautern regierungsbezirk! (Rheinland-Pfalz)
Einwohner in Enkenbach-Alsenborn ca. 7064
Enkenbach-Alsenborn PLZ 67677 und Telefonvorwahl 06303
Adresse der Verbandsverwaltung: Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn
Website: www.enkenbach-alsenborn.de

Öffnungszeiten

Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:

FAQ

Was ist eine erweiterte Meldebescheinigung?

Eine erweiterte Meldebescheinigung ist eine besondere Form der Meldebescheinigung, die neben den üblichen Informationen wie Namen, Anschrift und Geburtstag auch zusätzliche Angaben enthält. Dazu gehören beispielsweise Informationen über den Familienstand, die Nationalität oder den Beruf der gemeldeten Person. Die erweiterte Meldebescheinigung wird häufig bei der Beantragung von Visa oder bei der Zulassung von Studienplätzen benötigt. In Deutschland ist die erweiterte Meldebescheinigung nur auf Antrag erhältlich und kostet in der Regel eine geringe Gebühr. Die Meldebehörde entscheidet, ob sie ausgestellt wird und welche Angaben enthalten sein sollen.

Was brauche ich für eine Meldebescheinigung?

Um eine Meldebescheinigung beantragen zu können, benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. In manchen Fällen kann auch ein anderes amtliches Dokument, zum Beispiel ein Führerschein oder ein Sozialversicherungsausweis, als Identitätsnachweis dienen.
Um die Meldebescheinigung beantragen zu können, müssen Sie sich in der Regel persönlich bei der Meldebehörde vor Ort melden. Dort müssen Sie einen Antrag ausfüllen und das entsprechende Dokument vorlegen. In manchen Fällen kann der Antrag auch online gestellt werden. Die Meldebehörde wird dann prüfen, ob Sie tatsächlich gemeldet sind und ob alle Angaben korrekt sind. Sobald die Meldebescheinigung ausgestellt wurde, können Sie sie entweder persönlich abholen oder sich per Post zusenden lassen.
Bitte beachten Sie, dass es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die Meldebescheinigung gibt, die von Bundesland zu Bundesland variieren können. Um genauere Informationen zu erhalten, empfiehlt es sich, sich an die Meldebehörde in Ihrem Wohnort zu wenden.

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