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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Grundsheim an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Grundsheim

Meldeamt Grundsheim - Meldebescheinigung

Grundsheim ist eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg (Deutschland). Sie gehört der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen an.
Landkreis Alb-Donau-Kreis (Tübingen) (Baden-Württemberg)
Einwohner in Grundsheim ca. 219
Grundsheim PLZ 89613 und Telefonvorwahl 07357
Adresse der Gemeinde: Kirchweg 1, 89613 Grundsheim
Website: www.grundsheim.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 15:30 Dienstag: 09:00 - 15:30 Mittwoch: 09:00 - 15:30 Donnerstag: 09:00 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und erweiterten Meldebescheinigung?

In den meisten Fällen reicht eine einfache Meldebestätigung.
In Einzelfällen (zum Beispiel bei Konsulatangelegenheiten) wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Bei der erweiterten Meldebescheinigung sind folgende zusätzliche Angaben möglich:
* Familienstand
* Religionszugehörigkeit
* Familienname und Vornamen
* Doktorgrad
* Geburtsdatum
* Anschrift des Ehegatte/ Lebenspartner und der minderjährige Kinder bzw. des gesetzlichen Vertreters
* derzeitige Staatsangehörigkeiten
* frühere Anschriften; Einzugsdatum und Auszugsdatum

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einem bestimmten Ort gemeldet ist.
In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz vorgeschrieben, dass jede Person, die länger als drei Monate an einem festen Wohnsitz in Deutschland lebt, sich beim Einwohnermeldeamt anmelden muss.
Die Meldebescheinigung dient dazu, den Nachweis zu erbringen, dass man sich ordnungsgemäß gemeldet hat. Sie wird oft von Ämtern, Banken oder Versicherungen verlangt, um zum Beispiel einen Bankkredit zu beantragen oder eine Versicherung abzuschließen. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen wie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum der betreffenden Person sowie den Zeitpunkt der Anmeldung und gegebenenfalls den Grund für die Anmeldung (z.B. Zuzug, Umzug).

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Grundsheim, Baden-Württemberg, Deutschland

1. Die Gemeinde Grundsheim liegt im Regierungsbezirk Stuttgart, in Baden-Württemberg, Deutschland.

2. Grundsheim hat etwa 12.000 Einwohner und liegt auf einer Fläche von 41,9 Quadratkilometern.

3. Die älteste Erwähnung von Grundsheim stammt aus dem Jahre 1273.

4. Bis zur Gebietsreform 1975 war Grundsheim Teil der Gemeinde Unterriexingen.

5. Grundsheim verfügt über die größte zusammenhängende Obstbaufläche im Landkreis Ludwigsburg.

6. Das Bürgerhaus in Grundsheim wurde 1814 erbaut.

7. Im Jahr 2013 spendete Grundsheim 2,4 Millionen Euro für soziale Zwecke.

8. In Grundsheim gibt