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Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Burgkirchen an der Alz an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Meldebestätigung

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(inkl. aller Amtsgebühren)
In der Regel reicht eine einfache Meldebescheinigung aus.
Sie enthält: Vornamen, Familienname, Doktorgrad, Künstlernamen, frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschriften der Haupt- und Nebenwohnung
(inkl. aller Amtsgebühren)
Eine erweiterte Meldebescheinigung benötigen Sie beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft/Konsulat

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Die Gesamtkosten betragen: 29,80 €
Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Burgkirchen an der Alz

Meldeamt Burgkirchen an der Alz - Meldebescheinigung

Burgkirchen an der Alz (amtlich: Burgkirchen a.d.Alz) ist die größte Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting ohne Stadt- oder Marktrecht.
Landkreis Altötting (Oberbayern) (Bayern)
Einwohner in Burgkirchen an der Alz ca. 10.710
Burgkirchen an der Alz PLZ 84508 und Telefonvorwahl 08679
Adresse der Gemeinde: Max-Planck-Platz 5, 84508 Burgkirchen a.d.Alz
Website: www.burgkirchen.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einem bestimmten Ort gemeldet ist.
In Deutschland ist es nach dem Meldegesetz vorgeschrieben, dass jede Person, die länger als drei Monate an einem festen Wohnsitz in Deutschland lebt, sich beim Einwohnermeldeamt anmelden muss.
Die Meldebescheinigung dient dazu, den Nachweis zu erbringen, dass man sich ordnungsgemäß gemeldet hat. Sie wird oft von Ämtern, Banken oder Versicherungen verlangt, um zum Beispiel einen Bankkredit zu beantragen oder eine Versicherung abzuschließen. Die Meldebescheinigung enthält in der Regel Informationen wie den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum der betreffenden Person sowie den Zeitpunkt der Anmeldung und gegebenenfalls den Grund für die Anmeldung (z.B. Zuzug, Umzug).

Was ist eine Meldebescheinigung?

Eine Meldebescheinigung ist ein Dokument, das von der Meldebehörde (z.B. Einwohnermeldeamt) ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person an einer bestimmten Adresse gemeldet ist. Nach dem Meldegesetz ist in Deutschland jede Person verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine Wohnung oder ein Haus bei der Meldebehörde zu melden.
Die Meldebescheinigung enthält Informationen wie den Namen, die Anschrift und den Geburtstag der gemeldeten Person. Sie wird häufig bei der Eröffnung eines Bankkontos, bei der Beantragung von Leistungen der Sozialversicherung oder bei der Zulassung eines Fahrzeugs benötigt.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Burgkirchen an der Alz, Bayern, Deutschland

1. Burgkirchen an der Alz ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting.

2. Die Gemeinde liegt im Tal des Flusses Alz.

3. Im Jahr 2019 hatte die Gemeinde rund 5.800 Einwohner.

4. Der Ort ist über den Anschluss an die Bundesautobahn 8 erschlossen.

5. Das Wappen der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1301 und wurde im Zuge eines Ortsgeburtstages in den 1990er-Jahren als offizielles Wappen neu eingeführt.

6. In der Nähe von Burgkirchen an der Alz befindet sich der Bannwald Burgkirchenalm, eine 113 ha große Waldfläche, die 1997 als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde.

7. Der Marktplatz, der